Die Treibhausgasminderungsquote schreibt Unternehmen seit 2015 Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Damit dient sie als gesetzliches Lenkungsinstrument zur Minderung des CO2-Ausstoßes
durch fossile Brennstoffe und zur Erreichung der Klimaziele. Seit 2022 können sich auch private und gewerbliche Elektroautobesitzer eine dreifache Anrechnung von Strom pauschal bescheinigen
lassen und zusätzlich Geld verdienen.
Dies erfolgt, indem sie die eingesparten CO2-Emissionen ihres Elektrofahrzeugs an Mineralölgesellschaften verkaufen, die verpflichtet sind, ihre Emissionen zu reduzieren. Die Unternehmen haben
dadurch die Möglichkeit, ihre Emissionen zu kompensieren. Somit wird sichergestellt, dass fossile Kraftstoffe allmählich teurer werden und gleichzeitig die umweltfreundliche Elektromobilität
gefördert wird.
Für die Beantragung der THG-Quote eines Elektrofahrzeuges ist dabei irrelevant, mit welchem Strom geladen wurde oder wie viele Kilometer das Fahrzeug gefahren ist. Als Nachweis für die
Beantragung wird vom Umweltbundesamt als prüfende Stelle lediglich der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigt.
Der Erlös, der sich für die THG-Quote eines Elektrofahrzeuges erzielen lässt, ist marktabhängig. Wesentlicher Einflussfaktor ist die aktuelle Nachfrage der großen Inverkehrbringer von fossilen
Kraftstoffen, die letztlich Hauptkäufer der Quotenscheine sind. Langfristig gesehen wird der Quotenpreis hauptsächlich durch politisch festgelegte Grenzwerte für die erlaubten
Treibhausgasemissionen sowie den Strafzahlungen bei Nichteinhaltung beeinflusst.